Amtlicher Status des BKD und Spendenmöglichkeiten

  1. Amtlicher Status
  2. Absetzbarkeit von Spenden
  3. Spendenkonten

Amtlicher Status:

Der BKD zählt nach der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu den elf in der Bundesrepublik amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (Bundesgesetzblatt I vom 21.12.99, Seite 2414).
Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern und testamentarischen Zuwendungen.


Absetzbarkeit von Spenden:

Um Spenden an den BKD steuerlich abzusetzen, genügt bei Beträgen bis 100 € die Vorlage des Überweisungsnachweises beim zuständigen Finanzamt. Bei höheren Beträgen stellen wir Ihnen gerne die erforderliche Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.


Spendenkonto:

  • BKD: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE56 3702 0500 0007 0227 00, BIC: BFSWDE33XXX