Amtlicher Status des BKD und Spendenmöglichkeiten
Amtlicher Status:
Der BKD zählt nach der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu den elf in der Bundesrepublik amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (Bundesgesetzblatt I vom 21.12.99, Seite 2414).
Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern und testamentarischen Zuwendungen.
Absetzbarkeit von Spenden:
Um Spenden an den BKD steuerlich abzusetzen, genügt bei Beträgen bis 100 € die Vorlage des Überweisungsnachweises beim zuständigen Finanzamt. Bei höheren Beträgen stellen wir Ihnen gerne die erforderliche Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Spendenkonto:
- BKD: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE56 3702 0500 0007 0227 00, BIC: BFSWDE33XXX